Seit geraumer Zeit biete ich auch als Unterstützung von brandschutzbeauftragen Personen die Ausgestaltung von Brandschutzplänen an (TRVB 121, ÖNORM F2031).
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Brandschutzplan
Der Brandschutzplan dient der Feuerwehr zur Erstinformation im Brandfall. Er hat alle Angaben über Anordnung und Bauausführung der Gebäude, möglicher Gefahren in den Gebäuden, die Verkehrswege, die Flächen für die Feuerwehr und die Löschwasserversorgung zu enthalten.
Der Brandschutzplan besteht aus Lageplan und Geschossplänen. Diese Pläne sind mit Planzeichen nach der ÖNORM F 2031 oder nach der TRVB O 121 zu erstellen. - Evakuierungsordnung-EvakuierungsplanDie Evakuierung eines Gebäudes ist die geordnete Räumung bei drohender Gefahr. Alle Personen haben das Gebäude auf den Fluchtwegen zu verlassen und sich am Sammelplatz einzufinden. Die Evakuierungsordnung (der Evakuierungsplan) enthält vorsorglich festgelegte Maßnahmen und Regelungen (z.B. Art des Evakuierungsalarms, Vorkehrungen am Arbeitsplatz, Sammelplatz) zur geordneten Durchführung einer Evakuierung. In einem grün umrandeten Anschlagblatt „Verhalten bei Evakuierung“ sind die wichtigsten Hinweise in Kurzfassung bekanntzugeben.
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Fluchtweg- und Rettungsplan
Aus dem Fluchtweg-Orientierungsplan muss der Fluchtweg, beginnend vom eigenen Standort (z.B. roter Punkt), über den Fluchtwegverlauf (grüne Fläche mit Richtungspfeilen), bis zur Lage des Sammelplatzes (Sammelplatzsymbol), klar ersichtlich sein.
Der Fluchtweg-Orientierungsplan ist in allen unübersichtlichen Betriebsanlagen erforderlich und muss in allen Beherbergungsbetrieben und Betriebsanlagen mit größeren Menschenansammlungen in ausreichender Anzahl dauerhaft und gut sichtbar angebracht sein. Diese Pläne sind nach DIN ISO 23601 zu erstellen.
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Brandschutzordnung
Sie hat Hinweise für das brandsichere Verhalten im Betrieb sowie über das Verhalten im Brandfall zu enthalten. Die Brandschutzordnung ist jährlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an betriebliche Änderungen anzupassen
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Brandschutzbeauftragten besteht auch die Möglichkeit in Auftrag gegebene Brandschutzprojekte samt Evaluierungen zu realisieren.